Allgemeine Marktbedingungen

Teilnahme (Update 2021)

Jedermann, der dem berechtigten Teilnehmerkreis der Veranstaltung angehört, ist nach Maßgabe der für alle Teilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme berechtigt. Einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher können aus sachlich gerechtfertigten Gründen,  insbesondere wenn der Platz nicht ausreicht, oder wenn ein Überangebot einer bestimmten Warengruppe vorliegt, von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Sonderstände, Bewirtungs- und Schaustellergeschäfte nur nach vorheriger Absprache und nur mit Vertrag.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist immer erforderlich. Platzreservierungen erfolgen nur gegen Vorkasse. Personen und Firmen ohne Anmeldung haben kein Anrecht auf einen Standplatz.

Warenangebot / -beschränkung

Das Feilbieten und der Verkauf von gewerblicher Neuware ist, sofern nichts anderes bekannt ist, außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten ausgeschlossen.

Auf vielen unserer Märkte schließen wir generell folgende Neuwaren - Warengruppen explizit aus:
Textilien jeglicher Art, Lederwaren aller Art, Geschenkartikel, Schuhe, Elektroartikel, Handyzubehör, Sonderposten und B-Waren. Kunsthandwerklich gefertigte Produkte dieser Warengruppen bleiben von dieser "Neuwaren-Regelung" unberührt. Fragen Sie unser Büro, wo Neuwaren zugelassen sind..und wo nicht !

Der Verkauf von Waffen, Tiere, gewaltverherrlichende Artikel aller Art, NS-Artikel, Pornographie sowie Waren die gegen gültige Zollbestimmungen und/oder Urheberrechte verstoßen ist verboten.

Standaufbau / -abbau

Der Aufbaubeginn erfolgt gemäß Veranstaltungskalender Punkt "Aufbau". Der Standaufbau ohne Platzzuweisung durch den Veranstalter bzw. einen seiner Mitarbeiter ist untersagt. Die Verkaufsstände sind standsicher aufzubauen, Leitungen sind so zu verlegen, dass eine Gefährdung des Publikums ausgeschlossen ist. Auf die Einhaltung von Rettungswegen ist besonders zu achten.

Für Ausschank- und Imbissbetriebe gelten besondere Auflagen. Diese sind in der Gestattung besonders geregelt.

Alle Stände haben grundsätzlich bis zum Veranstaltungsende (siehe Marktzeiten) geöffnet zu sein.

Wer "wild" anreist und keinerlei Bestätigung durch unser Buchungsbüro hat, läuft Gefahr nachhause fahren zu müssen, sollte entweder der Markt voll gebucht sein, bzw. das Warenangebot nicht zu dem jeweiligen Markt zu passen. Bei Aufforderung einen Markt aus gegebenem Anlasse zu verlassen, ziehen wir im Nichtbefolgungsfall stets die Behörden zur Durchsetzung hinzu.

Preise

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gemessen wird immer die längste Standseite.
Nebenkosten (Strom, Wasser usw.) werden gesondert abgerechnet.
Kosten für eventuelle Nachtwachen werden auf die einzelnen Betriebe umgelegt.
Für Imbiss- und Ausschankbetriebe werden zusätzlich noch Kosten für die Gestattung fällig.
Das Standgeld ist im Voraus zur Zahlung fällig, spätestens bei der Platzzuweisung.
Auf Flohmärkten haben Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren für den Verkauf ihrer eigenen Sachen (Spielzeug, Schulsachen) eine Standfläche bis zu 2 m kostenfrei.

Verkauf

Der Verkauf hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen, insbesondere sind zu beachten und einzuhalten:
  - Gesetze und Verordnungen für den Umgang und den Verkauf von Lebensmittel,
  - das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit,
  - die Preisangabenverordnung (PAngV),
  - das sichtbare Anbringen von Name und Firma am Verkaufsstand.

Haftung

Die Haftung regelt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB, §§ 823 und folgende. Da es sich um öffentlich zugängliche Veranstaltungen handelt, verweisen wir auf die Gewerbeordnung, insbesondere auf die §§ 55, 55f und 56 GewO - sowie auf den § 1 der Schaustellerhaftpflichtverordnung - SchauHV, die wir zur Grundlage einer jeden Teilnahme machen.

Abfall / Kaution

Jeder Aussteller / Anbieter hat in seinem Bereich für das Aufstellen von Abfalleimern zu sorgen. Der in seinem Bereich anfallende Müll muss nach der Veranstaltung ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die Standplätze sind in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Bei Zuwiderhandlungen werden wir die Entsorgungskosten, mindestens jedoch Euro 25,- in Rechnung stellen.

Der Veranstalter ist berechtigt, von jedem Teilnehmer eine Kaution zu fordern. Die Höhe richtet sich dabei nach Art und Größe des Geschäftes, sie beträgt jedoch mindestens Euro 10,- (Kinder Euro 5,-). Diese wird bei sauberem Verlassen des Standplatzes unmittelbar nach Veranstaltungsende wieder ausgezahlt.

Schadenersatz

Bei Irrtümern, Änderungen, Ausfall oder Verlegung sind Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen.

Nichteinhaltung

Bei Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen gültige Gesetze kann eine Verwarnung und/oder ein Platzverbot erteilt werden.